Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NJNr. 20—— 
  
(Nr. 7994.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender, unkündbarer 
Pfand= und Kreditbriefe der Schlesischen Bodenkredit--Aktienbank zu 
Breslau. Vom 13. März 1872. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Schlesische Bodenkredit-Aktienbank zu Breslau den Nach- 
weis ihrer auf Grund des Statuts vom ee#erfolgten Eintragung in 
das bei dem Königlichen Stadtgericht zu Breslau geführte Gesellschaftsregister, 
laufende Nr. 880., erbracht hat, wollen Wir der genannten Aktiengesellschaft 
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung 
von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten 
Gesetz- Samml. S. 75.), durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche 
enehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Linskupons ver- 
sehener, unkündbarer Pfand- und Kreditbriefe, wie solche in dem beiliegenden 
Statute näher bezeichnet und nach Vorschrift desselben zu verzinsen sind, mit der 
rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Pfand= und Kredit- 
briefe die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung derselben nach- 
weisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
erlheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Pfand= und 
Kreditbriefe oder Zinskupons eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht 
übernommen wird, ist nebst dem Statute der Gesellschaft durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Dasselbe erlischt und die Ge- 
sellschaft soll zur Einlösung der von ihr ausgegebenen Pfand- und Kreditbriefe 
gehalten sein, sobald Abänderungen des Statuts ohne zuvor erlangte landes- 
herrliche Genehmigung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 13. März 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Jahrgang 1872. (Nr. 7994.) 41 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 10. April 1872.
	        
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