Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 7996.) Bekanntmachung, betreffend die der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft ertheilte 
landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer Bahn von Neu- 
münster über Segeberg nach Oldesloe. Vom 28. März 1872. 
D., Königs Majestät haben durch Allerhöchste Urkunde vom 13. Mätz d. J. 
der Altona- Kieler Eisenbahngesellschaft zum Bau und Betriebe einer Bahn von 
Neumünster über Segeberg nach Oldesloe die landesherrliche Genehmigung — 
unter Verleihung des Expropriationsrechts — zu ertheilen geruht. 
Die gedachte Allerhöchste Urkunde selbst gelangt durch das Amtsblatt der 
Regierung in Schleswig zur Veröffentlichung. 
Berlin, den 28. März 1872. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
(Nr. 7997.) Bekanntmachung, betreffend die der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft 
ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer Abkürzungs- 
bahn von Bochum nach Essen, sowie einer Verbindungsbahn von Essen 
nach Werden a. d. Ruhr. Vom 31. März 1872. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
25. März 1872. der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft den Bau und 
Betrieb einer Abkürzungsbahn von Bochum nach Essen, sowie einer Verbindungs.- 
bahn von Essen nach Werden a. d. Ruhr unter gleichzeitiger Verleihung des 
Expropriationsrechts zu gestatten geruht. 
Die vorgedachte Urkunde wird durch die Amtsblätter der Königlichen Re- 
gierungen in Arnsberg und Düsseldorf veröffentlicht werden. 
Berlin, den 31. März 1872. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplit. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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