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werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt
zu machen ist. Die Gesellschaft hat aus solchen ausgeloosten und nicht innerhalb
der bezeichneten Frist eingelösten Prioritäts-Obligationen keinerlei Verpflichtungen
mehr; doch steht es der Generalversammlung nreit die gänzliche oder theilweise
Realisirung derselben aus Billigkeitsgründen zu beschließen.
gz. 8.
Alle nach diesen Bedingungen erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen
erfolgen in nachstehenden Zeitungen:
in dem Altonaer Merkur,
in der Kieler Zeitung,
in den Itzehoer Nachrichten,
in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen,
in den Hamburger Nachrichten,
in der Leipziger Eisenbahnzeitung,
in der Berliner Börsenzeitung.
Für den Fall, daß im Laufe der Zeit die eine oder die andere dieser Zei-
tungen eingehen sollte, wird es in den übrigen Blättern bekannt gemacht werden,
welche andere in demselben Territorio erscheinende Zeitung der eingehenden Zei-
tung substituirt werden wird. -
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel aus-
fertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder
Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Berlin, den 2. April 1872.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
(r. S008.) Schema A.