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Nr. 8018.) Privllegium wegen Ausgabe von 4,250,000 Thaler Prioritäts -Obligationen
der Breslau Schweidnitz= Freiburger Eisenbahngesellschaft. Vom
6. April 1872.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen 2c.
Nachdem von dem Verwaltungsrathe der Breslau-Schweidnitz. Freiburger
Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der Generalversammlung der Aktionaire
vom 10. November 1871. gefaßten Beschlusses darauf angetragen ist, zur Her-
lellung einer Breslau-Stettin-Swinemünder Eisenbahn durch den Bau einer
Bahn von der zur Liegnitz-Rothenburger Bahnstrecke gehörigen Station Rothen-
hdurg über Küstrin, Stettin nach Swinemünde (Ostswine) und einer Babn von
der zu derselben Bahnstrecke gehörigen Station Raudten nach Breslau, sowie zu
Veränderungen, Vergrößerungen und Vervollständigungen der Anlagen und
Betriebsmittel auf den im Betriebe befindlichen Bahnstrecken der Gesellschaft die
Aufnahme einer Anleihe vorläufig im Betrage von 4,250,000 Thalern, vier
Millionen zweihundertfunfzig Tausend Thalern, gegen Ausstellung auf den In-
haber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu
gestatten, wollen Wir durch gegenwärtiges Privilegium auf Grund des Ge-
setes vom 17. Juni 1833. Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe
der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen.
K. 1.
Die in Höhe von 4,250,000 Thalern zu emittirenden Obligationen, auf
deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums beigefügt wird, werden unter
der Bezeichnung:
„Prioritäts-Obligation Littr. H. der Breslau- Schweidnitz Freiburger
Eisenbahngesellschaft“
nach dem anliegenden Schema A. in Stücken von Eintausend, zweihundert und
Einhundert Thalern unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt und zwar:
1) 1,000,000 Thaler in Stücken zu 1000 Thaler unter Nr. 1. bis 1000,
2) 2,6001000. 200. . 1001.- 14,000,
3) 650000 — 100 14,001. - 20,500.
Jeder Obligation werden Zinskupons auf fünf Jahre und ein Talon zur
Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren gemäß der weiter
beigefügten Schemas B. und C. beigegeben.
Diese Kupons, sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders
zu erlassende Bekanntmachung erneuert.
Die Obligationen, Zinskupons und Talons werden mit Faksimile-Unter-
schriften von zwei Mitgliedern des Direktorii und des Hauptrendanten versehen.
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Die Obligationen werden mit 44 Prozent jährlich verzinst, und die Zinsen
in halbjährlichen Raten am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres in Besta
(Nr. 8018. ei