Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium 
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel aus- 
fertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder 
Rechten Dritter zu präjudiziren. 
4 Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu 
machen. 
Gegeben Berlin, den 6. April 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
Prioritäts-Obligation Littr. II. 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft 
(Breslau-Stettin-Swinemünde) 
über 
Eintausend (Zweibundert, Einbundert) Thaler Preußisch Kurant. 
  
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Eintausend 
(Zweihundert, Einhundert) Thalern Preußisch Kurant Antheil an dem durch 
Allerhöchstes Privilegiuim voo .. . . . . . . . .. 187. emittirten Kapitale 
von 4,250,000 Thalern Prioritäts-Obligationen der Breslau-Schweidnitz-Frei- 
burger Eisenbahngesellschaft. 
Breslau, den .rr .. 18. 
Direktorium der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
(Faksimile.) (Faksimile.) 
(Stempel.) Eingetragen im Lagerbuche 
Der Hauptkassen-Rendant. 
(Faksimile.)
	        
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