Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 396 — 
Dalon 
der 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Prioritaͤts-Obligation 
Littr. II. 
(Breslau-Stettin-Swinemünde) 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zu- 
gleich über den Empfang der folgenden Serie der Zinskupons gquittirt, binnen 
Jahresfrist vom . .ten ... . . . . .. 18. ab an den durch öffentliche Bekannt- 
machung bezeichneten Stellen die ##e# Serie der Zinskupons für die nächsten 
fünf Jahre, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation bei 
dem Gesellschaftsdirektorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. 
Breslau, den . .ten ........... . . .. 18.. 
Direktorium der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
(Faksimile.) (Faksimile.) 
(Faksimile) Rendant. 
Redigirt im Büreau des Staats-Minisleriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Cber-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decler).
	        
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