Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

—  401  —
Provinz  Schlesien,  Negierungsbezirk  Oppeln.
Zinskupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Lublinitzer  Kreises
III.  Serie
Littr.  —e
über  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
.....  Thaler.....Cill-crgrofchcn.
Der  nbaber  dieses  Zinsbupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  llien  3  15.  Januar,  resp.  vom  1en
bis  15.  Juli  und  späterhin  vit  In  der  vorbenannten  #g.  Obli  aa  für
das  Halbjahr  t0ttrvr.  biss.  mit  (in  Buchstaben)
.....  ThalernSclbergroschenbekderKretsiKommunalkassezuLubltmtz
Lublinitz,den.III..........  87

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lublinitzer  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungaltigt  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fäliigret,  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Drovinz  Schlesicn,  Negicrungsbezirk  Oppeln.
Talon
zur
Kreis-Obligation  des  Lublinitzer  Kreises

III.  Serie.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Lublinitzer  Kreises,  III.  Serie,
Littr  %  über  .....  Thaler  .  .  ..  .  Prozent  Zinsen,

die  .#e  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18..  bis  18..  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Lublinitz.

Lublinitz,  den  ..  187.
Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lublinitzer  Kreise.

 

(Nr.  8020—8021.)  (Nr.  8021.)