Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 8023.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1872., betreffend den Tarif, nach welchem 
die Wehrabgaben auf der im Kreise Ziegenrück belegenen Strecke der 
Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres zu erheben sind. 
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichtes vom 3. April d. J. Mir vor- 
gelegien Tarif, nach welchem die Wehrabgaben auf der im Kreise Ziegenrück 
elegenen Strecke der Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres zu er- 
heben sind, sende Ich Ihnen von Mir vollzogen zur weiteren Veranlassung 
thierbei zurück. 
6 Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz Sammlung bekannt zu 
machen. 
Berlin, den 8. April 1872. 
Wilhelm. 
Gr. v. Iberplitz Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Tarif, 
nach welchem die Wehrabgaben auf der im Kreise Jiegenrück belegenen 
Strecke der Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres 
zu erheben sind. 
Vom 8. April 1872. 
Es ist zu entrichten für das Passiren des Wehrs — 
bezüglich zu Nr. 4, wenn der zum Betriebe des Werkes erforderliche 
Weteraussat des Wehrs sich in der Saale befindet und der Flöße wegen 
geöffnet werden muß: 
1) zu Walsburg, 
2) . Fernemühle, 
3) „ Nähermühle, 
4) = Lämmerschmiede, 
5) „ Linkenmühle, 
6) Haakenmöhle, 
7) = Hopfenmühle, 
8) . Portenschmiede, 
9) = Saalmühle, 
(Nr. 8028) · ös. L von
	        
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