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(Nr. 8023.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1872., betreffend den Tarif, nach welchem
die Wehrabgaben auf der im Kreise Ziegenrück belegenen Strecke der
Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres zu erheben sind.
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichtes vom 3. April d. J. Mir vor-
gelegien Tarif, nach welchem die Wehrabgaben auf der im Kreise Ziegenrück
elegenen Strecke der Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres zu er-
heben sind, sende Ich Ihnen von Mir vollzogen zur weiteren Veranlassung
thierbei zurück.
6 Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz Sammlung bekannt zu
machen.
Berlin, den 8. April 1872.
Wilhelm.
Gr. v. Iberplitz Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Tarif,
nach welchem die Wehrabgaben auf der im Kreise Jiegenrück belegenen
Strecke der Saale vom 1. Mai 1872. ab bis auf Weiteres
zu erheben sind.
Vom 8. April 1872.
Es ist zu entrichten für das Passiren des Wehrs —
bezüglich zu Nr. 4, wenn der zum Betriebe des Werkes erforderliche
Weteraussat des Wehrs sich in der Saale befindet und der Flöße wegen
geöffnet werden muß:
1) zu Walsburg,
2) . Fernemühle,
3) „ Nähermühle,
4) = Lämmerschmiede,
5) „ Linkenmühle,
6) Haakenmöhle,
7) = Hopfenmühle,
8) . Portenschmiede,
9) = Saalmühle,
(Nr. 8028) · ös. L von