Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 432 — 
(Nr. 8033.) Bekanntmachung, betreffend die der Angermünde- Schwedter Eisenbahngesell- 
schaft ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer 
Eisenbahn von Angermünde nach Schwedt. Vom 5. Mai 1872. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
25. März d. J. der Angermünde-Schwedter Eisenbahngesellschaft zu Schwedt a. d. O. 
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Angermünde nach Schwedt unter 
gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechts zu gestatten geruht. 
Die gedachte Allerhöchste Urkunde gelangt durch das Amtsblatt der König- 
lichen Regierung zu Potsdam zur Veröffentlichung. 
Berlin, den 5. Mai 1872. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Weishaupt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats--Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober= Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.