Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Eingetragen sind: 
J. in der zweiten Abtheilung: 
1. 5 Thlr. unablöslicher Zins für die Kirche zu Schlebach, 
Hein vertragsmäßiges Vorkaufsrecht, bis zum 1. Juli 1877 gültig. 
1 
II. in der dritten Abtheilung: 
20),000 Thlr. landschaftliche Pfandbriefe, 
Und 3. gelöscht, 
10,000 Thlr.) 
10,000 Thlr.) 
10,000 Thlr.) 
6000 D#r 
6000 Thlr.) 
5000 Mark, verzinslich mit 5 Prozent. 
Urkundlich ausgefertigt, Liebstadt den 2. Juli 1872. 
——————— 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Vorstehende Grundschuld von 5000 Mark, Abtheilung III. Nr. 9.) ist 
mit den Jinsen vom 1. Jannar 1873. auf den Holzhändler Carl Groß in 
Liebstadt umgeschrieben. 
Liebstadt, den 12. Dezember 1872. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Von vorstehenden 5000 Mark, Abtheilung III. Nr. 9.) sind 2500 Mark 
mit dem Vorzugsrecht vor dem Ueberrest und mit den Zinsen vom 1. April 1873. 
an den Hausbesitzer Julius Roll in N. N. abgetreten, und ist dem Noll 
eine beglaubigte Abschrift dieses Grundschuldbriefes ertheilt worden"). 
Die Abtretung ist im Grundbuch vermerkt. 
Liebstadt, den 1. April 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
*) Wem die Theilablretung vor einem Notar oder vor einem andern Nichter als dem 
Grundbuchrichter erfolgt, ist der Vermerk (Alinea I.) von diesen auf die Urkunde zu setzen. 
Jahrgang 1872. (Nr. 8#035.) 68 Auf
	        
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