Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Auf vorstehende, Abtheilung III. Nr. 9., für den Holzhändler Carl Groß 
noch haftende 2500 Mark is auf Ersuchen des Königl. Gerichts zu N. eine Ver- 
fügungsbeschränkung in Höhe von 500 Mark für den Kaufmann Ferdinand 
Müller zu Liebstadt vorgemerkt worden. 
Liebstadt, den 7. Mai 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
Siegel.) (Unterschriften.) 
Die auf der, Abtheilung III. Nr. 9.) für den Holzhändler Carl Groß 
noch haftenden Grundschuld von 2500 Mark für den Kaufmann Ferdinand 
Müller in Liebstadt vorgemerkten 500 Mark sind dem Letzteren mit Zinsen 
vom 1. Juni 1873. und mit dem Vorzugsrecht vor dem Ueberrest abgetreten 
worden) und ist ihm einc beglaubigte Abschrift dieses Grundschuldbriefes er- 
theilt worden?). 
Die Abtretung ist im Grundbuch vermerkt. 
Liebstadt, den 31. Mai 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Von vorstehenden 2000 Mark, Abtheilung III. Nr. 9., sind 1000 Mark 
gelöscht worden. 
Liebstadt, den 15. September 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Der, Abtheilung III. Nr. 10. eingetragenen, mit 53 Prozent verzinslichen 
Grundschuld von 1000 Mark ist das Vorrecht vor den, Abtheilung III. Nr. 9. noch 
für Friedrich Gottlieb Groß haftenden 1000 Mark eingeräumt und dies im 
Grundbuch vermerkt worden. 
Liebstadt, den 15. September 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Formular des Zinsquittungsbogens. 
(Stempel tes 
Grunttuch. Die am . . . .. . . . .. fälligen Zinsen von der, Abtheilung III. Nr. 9. 
amla) in dem Grundbuch von Schlebach Band J. Blatt 1. auf dem Rittergut 
Schlebach, Kreis Liebstadt, eingetragenen Grundschuld von 5000 Mark 
sind bezahlt. 
u. s. w. 
5) Wenn die Theilabtretung vor einem Notar oder vor cinem andern Richler als dem 
Grundbuchrichter erfolgt, ist der Vermerk (Alinca 1.) von dicsen auf die Urkunde zu setzen. 
Anlage E.
	        
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