Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Anlage E. 
—...“ 
(Adler.) 
Nachstehende Abschrift: « . 
(inser, der Grundschuldbrief und die darauf gesetzten Vermerke bis ein- 
schließlich den Vermerk über die Theilabtretung.) 
wird hiermit als Grundschuldbrief über dic von der Post, Abtheilung III. Nr. 9., 
von 5000 Mark abgezweigten und dem Hausbesitzer Julius Roll zu N. N. ab- 
getretenen 2500 Mark (i. W.) zum öffentlichen Glauben ertheilt. 
Die Abtretung ist im Grundbuch vermerkt. 
Liebstadt, den 1. April 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Aulage F. 
. 
(Adler.) 
Nachstehende Abschrift: 6 
(inser. der Grundschuldbrief und die darauf gesetzten Vermerke bis ein- 
schließlich den Vermerk über die Theilabtretung von 500 Mark.) 
wird hiermit als Grundschuldorief über die von der Post, Abtheilung III. Nr. 9., 
von 2500 Mark, haftend für den Holzhändler Carl Groß) dem Kaufmam 
Ferdinand Müller zu Liebstadt abgetretenen 500 Mark (i. W.) zum öffent- 
lichen Glauben ertheilt. ' 
Die Abtretung ist im Grundbuch vermerkt. 
Liebstadt, den 31. Mai 1873. 
Koͤnigliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
(Nr. 8035) 68“ Anlage G.
	        
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