Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Von  vorstehenden  1000  Thlrn.  sind  500  Thlr.  (i.  W.)  mit  dem  Vorzugs—
rechte  vor  dem  Reste  und  den  Zinsen  vom  1.  Februar  1871.  an  den  Rentier
Karl  Hirsch  in  Berlin  abgetreten,  und  ist  demselben  eine  beglaubigte  Abschrift
dieses  Hypothekenbriefs  ertheilt  worden.

Die  Abtretung  ist  im  Grundbuch  vermerkt.

Liebstadt,  den  2.  Februar  1871.

Konigliches  Grundbuchamt.
(Siegel.)  (Unterschriften.)
Das  Vorzugsrecht  der  an  den  Rentier  Hirsch  zu  Berlin  abgetretenen

500  Thlr.  vor  dem  Rest  ist  im  Grundbuch  gelöscht.
Liebstadt,  den  2.  September  1872.

Königliches  Grundbuchamt.
(Siegel.)  (Unterschriften.)
Das  mithaftende  Grundstück  Nr.  1.  und  von  den  mithaftenden  Grundstücken
r.  2.  3.  die  Parzellen  Vr.  .  sind  von  dem  Artikel  1.  ab=  und  dem  Artikel.
  zugeschrieben,  und  ist  ans  letzterem  im  Grundbuch  die  Mithaft  für

vorstehende  1000  Thlr.  vermerkt  worden.
Liebstadt,  den  3.  Januar  1873.

Königliches  Grundbuchamt.
(Siegel.)  (Unterschriften.)

Anmerkung:  Mit  dem  Hypothekenbrief  wird  der  Kanfvertrag  vom  I.  Oktober  1870.
verbunden.

Kosten-