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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau.
Obligation
des
Wartenberger Kreises
ILattr. ..... .
über
..... Thaler Prenßisch Kurant.
Auf Grund der unter genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
10 Bei — 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 120,000 Thalern bekennt
11. November
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Wartenberger Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ...... . .. Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 44 Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld vo .. Thalern geschieht
vom Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Pro-
zent sehrich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen,
nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem
Monate Mai jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtöblatte der Konig.
lichen Regierung zu Breslau, dem Kreisblatt des Wartenberger Kreises und in
dem Preußischen Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
geein mit vier einhalb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück.
gobe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Wartenberg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit
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