Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen 
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Titel 51. J. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wartenberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder in sonst glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis 
sum Schlusse des Jahres .4 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
upons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons- Serie erfolgt bei der Kreiskommunal- 
kasse zu Wartenberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons--Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
- zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. - 
Wartenbetg,den..tm....»......... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Wartenberger Kreise. 
(Nr. 8041.) Pro-
	        
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