Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 683 — 
Schema K. 
Deutsche Oppothekenbank 
(Aktiengesellschaft). 
DTDalon 
zum 
Kuponbogen des kündbaren Hypothekenbriefes 
Seribe. Littr —— . 
über Thaler, verzinslich zu .... . Prozent. 
Dem Inhaber dieses Talons werden gegen dessen Rückgabe nach fünf 
Jahren und vorgängiger Bekanntmachung der Direktion Zinskupons für fernere 
fünf Jahre nebst einem neuen Talon, soweit nicht ein Wrerspruch nach §F. 25. 
und 12. des Statuts kundgemacht ist, ausgehändigt. 
18. 
Berlin, den . . ten ........ ... . . .. 
Die Direktion. 
(Unterschrift zweier Direktoren.) 
(L. S.) 
Eingetragen im Register sub Fol. 
Der Kontrolbeamte. 
(Unterschrift.) 
12 Sine Mortifikation verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt (§§. 25. 
un 
(Nr. 8002.) Vor-
	        
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