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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Jr. 36.
(Nr. 8070.) Privilegium wegen Ausgabe von PrioritätsObligationen der Hannover-Alten-
bekener Eisenbahngesellschaft bis zum Betrage von 24 Millionen Thaler.
Vom 11. März 1872.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Hannover-Altenbekener Eisenbahngelellschast
darauf angetragen ist, ihr zur Beschaffung der Mittel für den Bau und die voll-
ständige Ausrüstung einer Eisenbahn von Grauhof nach Goslar und von Hildes-
heim in der Richtung nach Braunschweig bis zur Landesgrenze die Ausgabe auf
den Inhaber lautender Prioritäts = Obligationen im Nominalbetrage von zwei
Millionen zweihundert und funfzig Tausend Thalern zu gestatten, wollen Wir in
Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. und der Verordnung
vom 17. September 1867. (Gesetz. Samml. S. 1518.) durch gegenwärtiges
Mivilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der erwähnten
Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen.
F. 1.
Die Ausgabe der auf Höhe von zwei Millionen zweihundert funfzig
Tausend Thalern zu emittirenden Obligationen darf erst erfolgen, wenn der Be-
trieb auf der Bahnstrecke von Hannover bis Hameln und auf der Deisterbahn
bis Haste mit Genehmigung der Königlichen Regierung eröffnet sein wird.
Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern nach dem bei-
gefügten Schema I unter der Bezeichnung:
„Prioritäts. Obligation der Hannover= Altenbekener Eisen-
bahngesellschaft“
ausgefertigt.
Dieselben zerfallen in Apoints von 1000 Thalern, 500 Thalern und
100 Thalern, deren Stückzahl für jede Sorte durch den Verwaltungsrath der
Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft bestimmt wird.
Jahrgang 1872. (Nr. 8070.) 83 Jeder
Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1872.