Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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b) als Jahresmiethe für abgesteckte feste Lagerplätze: 
in der ersten Zone pro Quadratmeter 2 Silbergroschen, 
in der zweiten Lone pro Quadratmeter1 - 
Anmerkung: die erste Zone erstreckt sich vom 
Hafenbohlwerk bis zur Mitte, die 
zweite Zone von der Mitte bis 
zur äußersten Grenze des abgaben- 
pflichtigen Hafengebietes. 
c) fuͤr Sandballast, welcher, wenn er eingenommen 
werden soll, länger als 24 Stunden, und wenn 
er gelöscht ist, länger als 4 Tage auf dem 
Hafenplat lagert, für jeden ferneren Tag der 
Lagerung für jede Last (jede zwei Tonnen) der 
Tragfählgkeit des Schiffen 3 Psennige. 
D. Ausnahmen: 
1) Die Mitglieder der Laböer Hafeninteressentschaft erlegen für ihre Schiffs= 
fahrzeuge) so lange dieselben für ihre Rechnung in Fahrt sind, nur die 
Hälfte der sub A. I. und II. B. 9. und C. 1. und 2. normirten 
lbgaben. 
2) Die Hälfte der unter A. I. und II. normirten und auch der sub D. I. 
modifizirten Hasenabgabe wird nur entrichtet: 
a) für Fahrzeuge) welche, ohne eigentlich Havarie erlitten zu haben 
(liehe E. A. 1.)) Schutz suchend) sowie diejenigen, welche Fracht 
suchend in den Laböer Hafen einlaufen und denselben, ohne dort 
güscht oder geladen zu haben, wieder verlassen. Geht ein leeres 
Schiff Fracht suchend in den Hafen ein und verläßt denselben, nach- 
dem es Fracht gefunden, in beladenem Zustande, so ist das volle 
Hafengeld und zwar, wenn das Schiff eine Tragfähigkeit von mehr 
als drei Lasten (sechs Tonnen) hat, für den Eingang nach A. II. b. 
und für den Ausgang nach X II a. zu entrichten, 
b) für Fahrzeuge, welche im Vorbeisegeln weniger als den vierten 
Theil ihrer Tragfähigkeit zuladen. 
3) Für Fahrzeuge, welche den Hafen zu Labö regelmäßig oder häufig im 
Jahre benutzen, kann nach Wahl anstatt der tarifmäßigen Abgabe für 
jede einzelne Fahrt eine jährliche Abfindung entrichtet werden, deren 
Höhe nach Beschluß des Hafenvorstandes mit Genehmigung der Regie- 
rung festzusetzen bleibt. 
4) Passagierdampfböte in regelmäßiger Fahrt auf Labö zahlen die Hafen- 
abgabe mit einer Jahresrate von 33 Thalern pro Last (zwei Tonnen) 
der Tragfählgkeit des Schiffes, und ist die Jahresrate zur einen Hälfte am 
1. April, zur anderen Hälfte am 1. Oktober jeden Jahres zu entrichten. 
. Be-
	        
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