Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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5) von öffentlichen Beamten und deren Fuhrwerk und Thieren bei Dienst- 
reisen, sofern sie sich durch Freikarten deshalb gehörig legitimiren; 
6) von Transporten, die für unmittelbare Rechnung des Staats geschehen; 
7) von den ordentlichen Posten nebst deren Beiwagen, sowie den auf Kosten 
des Staats beförderten Kurieren und Estafetten, ingleichen den von Post- 
beförderungen ledig zurückkommenden Postfuhrwer een und Postpferden, 
von den Briefträgern und Postboten, sowie von Personenfuhrwerken, 
welche durch Privatunternehmer eingerichtet und als Ersatz für ordent- 
liche Posten ausschließlich zur Beförderung von Reisenden und deren 
Effekten und von Postsendungen benutzt werden; 
8) von Hülfsfuhren bei Feuersbrünsten und ähnlichen Nothfällen. 
Gegeben Berlin, den 23. Oktober 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
  
(Nr. 8079.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Uebergang des Betriebes und der Ver- 
walkung resp. des Eigenthums des Niederschlesischen Zweigbahn-Unter- 
nehmens auf die Oberschleslsche Eisenbahngesellschaft. Vom 4. Novem- 
ber 1872. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Generalversammlungen der Riederschlesischen Zweigbahn= 
gesellschaft vom 25. Mai 1872. und der Oberschlesischen isenbahnge schaft 
vom 26. Juni 1872. den 1Ueberzeng des Betriebes und der Verwaltung, sowie 
demnächst des Eifenthums an dem gesammten Unternehmen der erstgenannten 
Gesellschaft auf die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft beschlessen und auf Grund 
dieser Beschlüsse die hierzu ermächtigten beiderseitigen Direktionen den anliegenden 
Vertrag vom v*6¼464 1872. vereinbart haben, wollen Wir, jedoch unbeschadet 
der Rechte Dritter, diese Beschlüsse bestätigen, insbesondere auch dem gedachten 
Vertrage Unsere landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst Zubehör ist durch die Gesetz Sammlung 
bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Verlin, den 4. November 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. Camphausen. 
(Nr. 8078—8079.) Ver-
	        
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