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Vertrag
zwischen
den nach dem Statut der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft vom
8. November 1844. kompetenten Verwaltungsvorständen der genannten
Bahn) nämlich:
1) dem korsende Direktor der Niederschlesischen Zweigbahndirektion,
Bürgermeister Robert Berndt,
2) dem Mitgliede der Niederschlesischen Zweigbahndirektlon, Königlichen
Geheimen Kommerzienrathe Wilhelm Lehfeldt,
3) dem stellvertretenden Mitgliede der Niederschlesischen Sweigbahndirektion,
Königlichen Kommerzienrathe Leopold Kempner, sämmtlich zu Glogau,
und
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, vertreten durch die Königliche
Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau.
N dle Generalversammlung der Aktionaire der Niederschlesischen Zweig-
bahngesellschaft vom 25. Mai 1872. die Ulebertragung der Verwaltung und des
Betriebes 8 demnächst des Eigenthums der Niederschlesischen Zwelgbahn an
die Obersch esische Eisenbahngesellschaft beschlossen und die Generalversammlung
der Aktionaire dieser Gesellshast vom 26. Juni cr. die Uebernahme der Ver-
waltung und des Betriebes, sowie der Erwerbung des Esenthun der Nieder-
chiesis geen Zweigbahn unter den von der Geselischaft decer Bahn Fellten
edingungen genehmigt hat, #m Wlchlt ee des Vertrages Seitens der General-
versammlung der Aktionatre der Niederschlesischen Bweigbahagesellschaft die nach
dem Statut kompetenten Verwaltungtorgane Seitens der Generalversammlung
der Aktionaire der Oberschlesischen Eisen engelellschast die ie Direktion
beeser Bahn ermächtigt ist, ist folgender Vertrag zwischen den bestellten Ver-
tretern abgeschlossen. 8.1
Sogleich nach Allerhöchster Genehmigung dieses Vertrages überträgt die
Niederschlesische Iweigbahngesellschest bis zu dem nachstehend im J9. 7. stipulirten
Eigenthumsübergange zund en ds des gesammten beweglichen und unbe-
weglichen Vermögens der Niederschle ichen Zweigbahngesellschaft an die Ober-
Flde Elsebrrel chaft, vertreten durch die Hônigliche irektion der Ober-
lesischen Eisenbahn, übt denselben aber bis zu Ende dieses Jahres für dieselbe
aus und verwaltet und betrelbt das Niederschlesische OZweigbahn= Unternehmen bis
dahin noch für Fr Rechnung durch ihre Organe; sie wird indessen bei wichtigen
Verwaltungs, resp. Betebebiepor- ionen sich zuvor mit der Königlichen Direktion
der Oberschlesischen Bahn verständigen.
Mit