Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

(Nr. 8141.) Geseh, betreffend die Aufnahme 
305 
einer Anleihe in Höhe von 120 Millionen 
Thaler zur Erweiterung, Vervollständigung und bessertt Auctrüstung des 
Staats- Eisenbahnnetzes. Vom 11. Juni 1873. 
Wir Wilhelm, von Gottes 
Gnaden Konig von Preußen 2c. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, wak folgt: 
G 
Es ist eine Anleihe aufzunehmen, 
I. für den Bau der Bahnen: 
a) von Berlin nach Wetzlar mit 
b) von der Reichsgrenze bei 
Sierk über Trier und Co- 
blenz unter fester Ueber- 
brückung des Rheins nach 
Oberlahnstein zum Anschluß 
an die Lahnbahn mit 
c) von Hanau nach Friedberg 
mit 
d) von Godelheim resp. Ottber- 
gen nach Northeim mit. 
e) von Welwer nach Dort- 
mund mit 
f) von Harburg nach Hanno- 
ver mit 
8) von Saarbrücken durch das 
Fischbachthal nach Neun- 
kirchen mit einer Abzweigung 
in das Trenkelbachthal mit 
h) für das Schlußstück der 
Berliner Verbindungsbahn 
von Schöneberg nach Char- 
lottenburg mit. . ... 
II. für die Anlage des zweiten Ge- 
leises: 
der Niederschlesisch-Mär- 
*/ heDVederkhlescee 
von Ruhbank bis Dit- 
tersbach ——“*m- 
Seite 
(S-r. 8141.) 
1. 
welche die Mittel gewährt: 
50,750,000 Thir., 
20,750,000 
2,900,000 
5,000, 000 
3)300,000 
11,120,000 
2,800, 600 
4t400,000 
195,000 Thlr., 
195,000 Thlr. 101/920,000 Thlr. 
b) auf
	        
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