(Nr. 8141.) Geseh, betreffend die Aufnahme
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einer Anleihe in Höhe von 120 Millionen
Thaler zur Erweiterung, Vervollständigung und bessertt Auctrüstung des
Staats- Eisenbahnnetzes. Vom 11. Juni 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes
Gnaden Konig von Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, wak folgt:
G
Es ist eine Anleihe aufzunehmen,
I. für den Bau der Bahnen:
a) von Berlin nach Wetzlar mit
b) von der Reichsgrenze bei
Sierk über Trier und Co-
blenz unter fester Ueber-
brückung des Rheins nach
Oberlahnstein zum Anschluß
an die Lahnbahn mit
c) von Hanau nach Friedberg
mit
d) von Godelheim resp. Ottber-
gen nach Northeim mit.
e) von Welwer nach Dort-
mund mit
f) von Harburg nach Hanno-
ver mit
8) von Saarbrücken durch das
Fischbachthal nach Neun-
kirchen mit einer Abzweigung
in das Trenkelbachthal mit
h) für das Schlußstück der
Berliner Verbindungsbahn
von Schöneberg nach Char-
lottenburg mit. . ...
II. für die Anlage des zweiten Ge-
leises:
der Niederschlesisch-Mär-
*/ heDVederkhlescee
von Ruhbank bis Dit-
tersbach ——“*m-
Seite
(S-r. 8141.)
1.
welche die Mittel gewährt:
50,750,000 Thir.,
20,750,000
2,900,000
5,000, 000
3)300,000
11,120,000
2,800, 600
4t400,000
195,000 Thlr.,
195,000 Thlr. 101/920,000 Thlr.
b) auf