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8) In dem ersten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Pommern.
Oreif Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter und rothgezungter
reif.
9) In dem dritten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Lüneburg.
Im goldenen mit rothen Herzen bestreuten Felde ein blauer, roth-
gezungter Cöwe.
10) In dem mittelsten Felde der vierten oder unteren Reihe:
Wegen des Burggrafthums Nürnberg und der Grafschaft
Hohenzollern.
a) Oben im goldenen, mit einer von Silber und Roth zu zwölf gestückten
Einfassung umgebenen Theile ein schwarzer, aufgerichteter, rothbewehrter,
rothgezungter und rothgekrönter Löwe mit gedoppeltem Schweife
(Nürnberg);
b) unten ein von Silber und Schwarz geviertetes Feld (Hohenzollen).
11) In dem ersten Felde der vierten Reihe, welches durch eine aufsteigende
Spiee in drei Mätze getheilt 1st.
Wegen der Herzogthümer Holstein, Schleswig und Lauenburg.
a) Im rothen Platze ein von Silber und Roth quer getheiltes Schildlein,
welches an den beiden oberen Ecken und am unteren Rande von je
einem silbernen, mit der Spitze einwärts gekehrten Nagel, am oberen
Rande aber und an beiden Seiten von je einem silbernen Nesselblatt
begleitet ist (Holstein); «
b) im goldenen Platze zwei übereinander gehende, blaue, rothgezungte Löwen,
(Schleswig)
xc) in der aufsteigenden Spitze im rothen mit einer von Silber und Schwarz
u zwölf gestückten Einfassung umgebenen Platze ein silberner Pferde-
onAD (Lauenburg).
12) In dem dritten Felde der vierten Reihe, welches ebenfalls durch eine
zufsteigende Spize in drei Plätze getheilt ist: hes ebenf
Wegen der Landgrafschaft Hessen, des Fürstenthums Nassau
und der Herrschaft zu Frankfurt a. M.
a) Im blauen Platze ein von Silber und Roth achtmal quergestreifter, gold-
bewehrter und gekrönter Löwe (Hessen); 5r“
) im