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Regulatid
über
den Geschäftsgang bei der Ober-Rechnungskammer.
Organisation und Geschäftsgang im Allgemeinen.
K 1.
Die Geschäfte des Kollegiums der Ober-Rechnungskammer werden unter der
obersten Leitung des Präsidenten in verschiedenen Abtheilungen und Repisions=
büreaus bearbeitet. Eine geeignete Anzahl dieser Büreaus bildet eine Abthei-
lung, welcher ein Direktor vorsteht. In jedem Büreau wird unter Leitung eines
Raths des Kollegiums (des Departementsraths) die erforderliche Zahl von Re-
visionsbeamten beschäftigt. 2
Für die auf den Persönlichen Wirkungskreis des Präsidenten bezüglichen
Büreaugeschäfte, für die Kassenverwaltung, die Registratur, Bibliothek, Journal=
führung und Kanzlei sind besondere Büreau= und Kanzleibeamte, desgleichen für
den auf die Hausordnung bezüglichen Dienst die erforderlichen Unterbeamten
bestellt.
g. 3.
Sämmtliche Geschäfte sind durch allgemeine Feststelungen auf die Beam-
ten möglichst gleichmäßig und dergestalt zu vertheilen, daß jedem dauernd ein
bestimmter Geschäftskreis überwiesen wird.
Was die zum Wirkungskreis des Kollegiums gehörigen Geschäfte betrifft,
so ist, soweit es die obwaltenden Verhältnifse gestatten, darauf Bedacht zu nehmen,
daß die Geschäftskreise der einzelnen Departementsräthe nach den verschiedenen
Verwaltungkressorts und diejenigen der einzelnen Revifionsbeamten nach Pro-
vinzen und Bezirken oder nach Materien abgegrenzt werden, daß der Regel nach
kein Departementsrath in zwei verschiedenen Abtheilungen und kein Revisions-=
beamter in zwei verschiedenen Büreaus beschäftigt und daß der Uebergang der
Beamten von einem Geschäftskreise zu einem anderen möglichst vermieden wird.
. 4.
Für jeden Revisionsbeamten ist alljährlich ein Arbeitsplan aufzustellen, in
welchem die von ihm in den einzelnen Monaten des Geschäftsjahres zu revidi-
renden Rechnungen und zu bearbeitenden Notatenbeantwortungen wenigstens nach
der Anzahl und Gattung im Voraus festgesetzt werden. Dabei ist jedoch für
die Monate Juli und August zusammen nur ein Monatspensum in Ansatz zu
ringen.
Cr. 8162) 68“ 5. 5.