Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten, die Gesetze des 
Fcht gewissenhaft beobachten und besonders dahin streben will, daß in den 
emüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Ge. 
meinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe 
zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die 
in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorzfalt gepflegt werden, 
und daß ich nicht dulden will, daß von der mir untergebenen Geistlichkeit im 
entgegengesetzten Sinne gelehrt und gehandelt werde. 
Insbesondere gelobe ich) daß ich keine Gemeinschaft oder Verbindung, sei 
es innerhalb oder außerhalb des Landes, unterhalten will, welche der öffentlichen 
Sicherheit gefährlich sein könnten; auch will ich, wenn ich erfahren sollte, daß 
irgendwo as,hlge gemacht werden, die zum Nachtheile des Staats gereichen 
könnten, hiervon Seiner Majestät Anzeige machen. 
Alles dieses schwöre ich, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evan- 
gelium. Amen! 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Dezember 1873. 
G. &.)Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. 
Achenbach. 
  
(Nr. 8167.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Oktober 1873., betreffend die Vereinigung des 
Bezirks des aufgehobenen Friedensgerichts zu Bacharach mit dem Bezirk 
des Friedensgerichts zu St. Goar. 
A# Ihren Bericht vom 15. Oktober d. J. bestimme Ich hierdurch, daß das 
riedensgericht zu Bacharach aufgehoben und der Bezirk desselben mit dem 
Sichesgerccht zu St. Goar vereinigt werden soll. Die weitere Ausführung 
dieser Meiner Order bleibt Ihnen überlassen. 
Berlin, den 29. Oktober 1873. 
Wilhelm. 
Leonhardt. 
An den Justizminister. 
  
Be-
	        
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