Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Korrespondenz  besonders  verfaßten  Tarif,
wovon  jeder  Aufgeber  Einsicht  nehmen  kann,
zu  entrichten.

Es  müssen  jedoch  jene  Briese,  welche
aus  dem  Königreiche  Balern  nach  den  Illirischen
  Provinzen,  oder  uͤber  dieselben  unter
postamtlicher  Rekommandazion  abgeschtckt
werden  wollen,  sogleich  bei  der  Aufgabe  Hanz
frankirt  werden,  und  es  ist  für  Briefe  der
Art  das  doppelte  Illirische  Porto,  jedoch
nur  das  einfache  königlich  balerische  Porto
nebst  der  gewöhnlichen  Einschreibgebühr  zu
entrichten.

Die  Waaren-Muster,  wenn  sie  den
Briefen  auf  eine  sichtliche  Weise  beigefügt
sind,  bezahlen  außer  dem  Porto  des  einfachen
  Briefes  für  das  weitere  Gewicht  nur  7.
der  Tarif  gemäßen  Taxe.  Diese  Aufgaben
können  ebenfalls  unfrankirt,  oder  bis  auf
die  Grenze  frankire  ablaufen,  oder  auch  bis
an  den  Ort,  wohin  solche  gehören,  frankir#t
werden.

Druckschriften,  broschirte  Bücher
und  andere  zum  Buchhandel  gehörige  im-Pressa,
  wenn  solche  offen,  bloß  mit  einem
Kreuzband  versehen  (auf  welchem  die
Adresse  gesezt  werden  kann  )  der  Post  übergeben
  werden,  haben  sogleich  bei  der  Aufgabe
das  Porto  zu  entrichten,  und  zwar  für  etnen
  ganzen  Bogen  4  kr.,  für  einen  halben
Bogen  a  kr.,  und  für  einen  viertels  Bogen
1  kr.  Für  diese  sehr  mäßige  Taxe  werden
solche  bei  allen  königlich  baterischen  Post=  Erpedizionen
  bis  an  den  Ort  ihrer  Bestimmung
in  den  Illirischen  Provinzen,  ganz  frankirt.
Dieselbe  werden  mit  der  Briefpost  beförderr,

 

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falls  ihr  Gewicht  nicht  uͤber  zwei  Pfund  betraͤgt.


Zur  Erzweckung  einer  direkten  und  minder
  kostbaren  Uebersendung  der  Postwagens-Frachtstücke
  und  Geldpakete
zwischen  dem  Königreiche  Balern  und  den

Illirischen  Provinzen,  ist  eine  Postwagens-Verbindung

  von  Salzburg  über  Radstade
und  St.  Michel  nach  Villach,  Laibach  und
Triest  hergestellt,  mit  welcher  bis  zu  So  Pfund
schwere  Waaren"  und  Geldpakete  befördert
werden  können.  Die  zu  dieser  Diligence
aufgegeben  werdende  Stücke  können  entwet
der  ganz  unfrankirt  abgehen,  oder  bis  an  die
erste  Illirische  Grenz  Poststattion  Rennweg
frankirt  werden.

Für  die  schleunigere  Beförderung  besonders
  der  Handlungs-Korresoondenz  ist  die
Anordnung  getroffen  worden,  daß  künftig
ein  wöchentlich  dreimaliger  Postenlauf  zwischen
  Triest  und  Salzburg  statt  finde,  auf
welchem  eben  so  oft  die  Korrespondenz  der
übrig  betreffenden  königlichen  Postämrer  einfließt.
  Bei  dem  königlichen  Ober  Postamte
Salzburg  ist  der  Abgang  der  Post  nach  den
Illirischen  Provinzen  auf  Dienstag,  Freitag
und  Sonntag  regulirt;  die  Ankunft  aus  Illirien
  wird  ebenfalls  am  Dienstag,  Freitag
und  Sonntag  statt  haben.  Bei  den  übrigen
königlichen  Postämtern  ergiebt  sich  Abgang
und  Ankunft  der  Post  nach  Maßgabe  wie
diese  zu  Salzburg  ankommt  oder  abgeht.

München  den  3z2.  Mai  1813.
Königliche  General-Post-Direkjion
Karl  Freiherr  von  Drechsel.

Deisenrieder.