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(Nr. 8275.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Hafens in Haseldorf
im Kreise Pinneberg, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu
erheben sind. Vom 6. März 1875.
A, Hafengeld wird entrichtet von Schiffsfahrzeugen:
I. von 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt und darunter:
beim Einganngeeegggg ... . . . .. 10 Pf.
Ausgangagagaag . . . . .. . . . .. . . . .. 10
für jedes Fahrzeug.
Anmerkung. Fnbrzeuge der vorstehend unter I. bezeichneten Art
bleiben von der Abgabe befreit, wenn sie beballastet oder leer sind;
II. von mehr als 12 Kubikmetern Netto--Raumgehalt:
1) wenn sie beladen sind:
beim Eingange. ... ... ...... ... . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. 10 Pf.
Ausgaggggga . .. . . . .. 10
2) wenn sie Ballast führen oder leer sind:
beim Eingaggagagaa . . . . . . 5
Ausgaunnga . . .. 5.
für jede 2 Kubikmeter Netto-Raumgehalt.
Ausnahmen.
1) Fahrzeuge, deren Ladung
a) im Ganzen das Gewicht von 40 Zentnern nicht übersteigt,
b) ausschließlich in Dachpfannen, Dachschiefer, Cement, Bruch-, Cement.,
Granit-, Gyps-, Kalk-, Mauer-, Pflaster= oder Biegelsteinen aller
Art, Kreide, Thon= oder Pfeifenerde, Seegras, Sand, Brennholz,
Torf, Steinkohlen, Koaks, Rohschwefel, Salz, Heu, Stroh,
Dachreth, Dünger, frischen Fischen oder Rohmaterialien zum
Deichbau besteht,
kehen das Hafengeld nur nach den Sätzen für Ballastschiffe zu ent-
richten.
2) Fahrzeuge von mehr als 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt entrichten,
wenn sie eine Fahrt zwischen Deutschen Häfen ohne Berührung frem-
der Häfen machen, nur die Hälfte der unter II. bestimmten Sätze.
3) Fahrzeuge, welche eine den vierten Theil ihres Netto-Raumgehalts
nicht übersteigende Ladung löschen oder einnehmen, haben das Hafen-
ge0 nur nach derjenigen Anzahl von Kubikmetern zu entrichten, welche
eem Raumgehalt der gelöschten oder geladenen Waaren entspricht.
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