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5) Anlagen zu Schriften und Protokollen:
bei dem Appellationsgerichtt . . . ..
bei jeder anderen gerichtlichen Behörddieie .. ....
Auf die im Stenpoeltari vom 19. Juli 1867. besteuerten
Verhandlungen findet diese Position keine Anwendung.
6) Appellationseinlegung, siehe Rechtsmittel.
7) Appellationsausführung, wie jedes gerichtliche Exhibitum.
8) Approbationsdekrete der Curatelrechnungen, jedes Exemplar:
a) bei einem Vermögen bis zu 1,500 Mark . ...
b) von 1,500 bis 5,000 Mark .. ... . .... . . . .. . . . . . . ..
c) 5/0000 10000
d) . 10,000 20,000 . . ..
20,000. 30000 .:
s) . 30,000 40,000 . . . ..
.40000 50000;
h) 50/000 65,000
) 65,000 80,00 . .
11) 80,000 100000
25,
und für jede 25,000 Mark mehr weitere 4 Mark.
9) Armensachen . . . . . ..
10) Arrogationsgewährung, Entscheidung des Stadtgerichts be-
neni des Appellationsgerichts über ein Arrogations-
geu....................................................
11) Attestat, siehe Zeugniß.
12) Jesi ge aus den Flur= und Lager) sowie aus den Trans-
ons- und Hypothekenbüchen
13) Beftnkscheiue der Aerzte, Wundärzte in Kriminal-, Polizei-
und Civilfällen . . . . . . . . .
14) Beglaubigung einer Urkundrt, einer Abschrift 2c. mit dem Stadt-
Insegel auf der Stadtkanzllel . . ..
mit dem Stadtkanzleisieellll .. . . . .. . . . ..
mit dem Siegel der Appellations- oder Stadtgerichtskanzlei
mit dem Siegel des Stadt- oder Landjustizamtes
mit dem Siegel eines administrativen Amtes
durch einen Notrrrrrrrr . ..
15) Beilagen zu Schriften, siehe Anlagen.
16) Berichte der Aemter oder Gerichte an höhere Behörden
der Aktuarien, Sekretaire, Experten u. s. w. an eine Behörde
unterliegen dem Exhibitionsstempel.
r. 8341,) 60“
Mark Pf.
3 40
1 V70
1 V70
— 80
1 V70
frei.
17) Be-