Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nr.  37.  277

Aktenzeichen  des  Erbschaftssteueramts:  Muster  5.
"  (Ausführungsbestimmungen  §  13.)

Erbschaftssteuererklärung

zum  Zwecke  der  Versteuerung  des  Nachlasses  d.  am
ten  19  in  gestorbenen
(Stand  und  Namen)

A.
Verzeichnis
der  zu  der  steuerpflichtigen  Masse  gehörenden  Gegenstände.  (NAachlaßverzeichnis.)

Soweit  der  Raum  in  den  einzelnen  Abteilungen  für  die  aufzuführenden
  Gegenstände  nicht  ausreicht,  sind  die  Angaben  in  einem
besonderen,  der  Erbschaftssteuererklärung  beizufügenden  Verzeichnisse
zu  machen.  In  dem  nachstehenden  Vermögensverzeichnisse  bedarf  es
dann  nur  der  Angabe  der  Endsummen  der  einzelnen  Abteilungen
des  besonderen  Nachlaßverzeichnisses.

 

 

 

 

 

 

han-  Gegenstand  ———.......  he
fende  (Bei  Grundstücken  ist  auch  der  Bundcsstaat  anzugeben,  in  Gegenstände  im  Ausland
Nr.  welchem  sie  licgen.)  Saereibe  beuchen.
—-——–|ANNAAA#A#AA  Mart  Pf.
1  2  3  4
Abteilung  1.  Grundstücke  und  diesen  gleichstehende
Berechtigungen.

a)  Grundstücke,  die  dauernd  land-oder  forstwirt-  I
schaftlichen  Zwecken  zu  dienen  bestimmt  sind,  ein-  —
schließlich  der  dazu  gehörenden,  denselben  Zwecken
dienenden  Gebäude  und  des  Zubehörs.

Hier  ist  anzugeben:  in  Spalte  2a  2n  1
der  Reinertrag,  den  die  Grundstücke  ev#-nach
  ihrer  bisherigen  wirtschaftlichen  Reinertrag
Bestimmung  bei  ordnungsmäßigerMark  i⅝5  .
Bewirtschaftung  nachhaltig  gewähren  r
können,  und  in  Spalte  3  der  Ertragswert,
  das  ist  das  Fünfundzwanzigfache  r

 

 

.

des  Reinertrags.

 

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