Metadata : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Muster  4.
(Seite  1.)
Steuerkarte  1
gültig  für  Aufenthaltstage  im  Inlande  während  der  Zeit
vom  19  bis  zum  &Z

ausgestellt  für

zu  dem  nachstehend  beschriebenen  Kraftfahrzeuge:

(Art  und  Betriebsart  des  Fahrzeugs):

(Gesondere  Kennzelchen:  Fabrikmarke,  Pferdekrifte,  Eigengewicht)

Diese  Steuerkarte  ist  bel  der  Benutzung  des  Fahrzeugs  auf  öffentlichen  Wegen  und  Plitzen  stets
Zur  Beachtun  „  mitzuführen  und  den  Loll-  und  Steuerbeamten  sowie  den  Polflzelbeamten  auf  Verlangen  vorzu-9:
  zeigen.  Sie  muß  bei  Jedem  Crenzübertritte  zur  Beschelnigung  des  Ein-  oder  Ausganges  dem.  Grenzzollamte

  vorgelegt  werden.  "

(Seite  2.)

Von  ................................................  ist  dle
5  Reichsstempelabgabe  für  das  vorseitig  beschriebene  Kraftfahrzeug  auf  die  Goltigkeitsdauer  dieser
9  Karte  mit  —  —  —  Pf.,

;  in  Buchstaben:  —  —  —  —  M.  —  pf.

entrichtet  worden.

—  Diese  Steuerkarte  tritt  an  Stelle  der  Steuerkarte  Nr.  der  Bezirksliste
de  1  —  Eine  Abgabe  war

 

hierbei  nicht  zu  erheben.  —

19.

 

Nr.  der  Bezirksliste.

Amts-  (Hebestelle)
Nr.  des  Einnahmebucbs.  stempel

(Unterschriften)