Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

Seric I. Nr. 1I. 
Erster Zinskupon 
für die 
Aktie Litt. A der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
—... « 
NeunMarkhatJnhabcrdicscsKuponsvom......................... 
abausdcr.......................................·....·.........·....... 
.......... zuMagdeburgoderdcr 
.................... zu Berlin zu erheben. Dieser Kupon wird ungültig und 
werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur 
Zahlung präsentirt wird. 
.......... ,den..«"18.. 
Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Talon 
zu der 
Aktie Litt. A der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
* 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe orr.. 
.......... abeiderzuMagdcburg 
oderder......................................·................ zu Berlin 
die .. . .te Serie der Zinskupons für die Jahre 18.. bis . . . ., sofern nicht 
von dem Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Wider- 
spruch erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den 
Inhaber der Aktie erfolgt. 
. . . . . . . .. ", den r . . .. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
(Nr. 8678.)
	        
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