Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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##  —'  h  2&  1  t.  Regierungs-Blattes.

—  .  1.  Dezember  1840  Auslegung  und  Anwendung  der
S.  .  150  4  desselben  hinsichtlich  der  Separat-Gebürt  218.
———  des  Großherzogthumes  werden  nicht  auf  die  deutsche  Reichsverfassung
  vereidttt:t:t:t  ...“—9  117.
Staats-  Ministerinm.  Verordnung  über  die  neue  Organisation  desselben  171.177.
Stenuerämter  und  Zollämter,  welche  im  Gesammt-Zollvereine  bestehen.
Ergänzung  und  Berichtigung  des  Verzeichnisses  derselbken  207  209.
Sctenereinnehmer  —  Orts-Steuereinnehmer  —  sollen  den  Bezirks-  Wahlbehörden
  die  Jahresbeträge  der  von  den  Wahlern  zum  deutschen  Volkshause  zu
entrichtenden  direkten  Staatssteuern  mittheilen  212.
Steuererhebungs-Beamte  dürfen  die  Amtsdiener  mit  Vorwissen  des  betreffenden
  Justiz-Amtes  zu  Erinnerungen  gebrauche  .  ..  ..  215.
Steuern.  Siehe  indirekte  Steuern.
Stener-Receptur-Bezirk  Blankenhain  wird  dem  Ober-  Kontrole  ·  Bezirke
Jenaemverlesbt...............................................  138.
Stiftung  —  milde.  Die  Rechte  einer  nolchen  erhält  ein  begat  der  verwitweten
  Räthin  Rießner,  geb.  Hase  zu  Weimar  ..  .........  ......  ..  .  ..  194.
Stotternheim  z  die  dasige  Salzgelder-Einnahme  betreffend  170.
Subfskriptions-Sammeln  auf  Druckschriften  durch  Herumgehen  in  W  die
Häuser,  durch  Herumtragen  von  Probestücken  bei  Privat-Personen  und  durch
Auflegen  von  Listen  an  bestimmten  öffentlichen  Orten  ist  verboten  215.
Sühneverhandlungen  in  Ehe-Irrungssachen  gehören  vor  die  Discesan-Superintendenturen
  und  vor  die  Oberpfarrämter  zu  Weimar  und  zu  Eisenach173.  190.
T.
Tagegel  der  der  Abgeordneten  zum  Reichstage.  Reichsgesetz  ....  .  ....  ...  50.
Todes  strase  ist  durch  §.  9  der  Grundrechte  aufgehoben  51.
V.
Bagabunden.  Erléuterung  und  Ergänzung  der  mit  Sachsen-Meiningen
wegen  Uebernahme  derselben  und  der  Ausgewiesenen  bestehenden  Uebereinkunft191-194.
Venedig.  Siehe  Kunstschaßzee.
Verfassung  des  deutschen  Reichs.  Reichsgese.  .....  ...  5  1.
Vermögens-  Konfiskatio#n##  der  Militär-Dienstpflichtigen.  Gesetz  über
deren  Aufhebung  6....—————““s—s  ¾  139.