Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

— 169 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— N 15. — 
  
(Nr. 8704.) Gesetz) betreffend die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung 
des Staates bei mehreren Privateisenbahn-Unternehmungen. Vom 9. März 
1880. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, 
was folgt: 
* 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zum Bau 
1) einer Eisenbahn von Erfurt nach Grimmenthal und „Mtschenhausen 
die Summe ddddnnnnnnn . .. .. . .. . . . ... 250 000 Mark, 
2) einer Eisenbahn von Güldenboden nach Mohrungen 
die Summe . ... .. . . . .. .... .. .. . . . . . . . . . . . 2730 000 
und von Mohrungen nach Allenstein die Summe 
n.......................................... 2 454 000 
3) einer Eisenbahn von WMorienburg über Marienwerder 
und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach 
Culm die Summe voooo 9250 000 
4) einer Eisenbahn von Schneidemühl nach Deutsch- 
Crone die Summe doddoddo. 706 000 
5) einer Eisenbahn von Hirschberg nach Schmiedeberg 
dieSummevon·.........··................... 571000 
6) einer Eisenbahn von Walburg nach Großalmerode 
die Summe . .. . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 687 000 
7) einer Eisenbahn von Emden über Norden nach der 
Oldenburgischen Landesgrenze in der Richtung auf 
Jever nebst Abzweigung von Georgsheil nach Aurich 
die Summe dnnnny 4 000 000 
8) ainer Eisenbahn von Reil nach Traben die Summe 
  
.......................................... 821 800 
9) ei Eisenbahn von Wengerohr nach Bernaastel 
die Summe von . ... ... . .. . .. ..... . .. . ... . . ... 950 550 
zusannnen. . . . . 49 420 350 Mark 
zu verwenden. 
Ges. Samml. 1880. (Nr. 8704.) 30 
Aubgegeben zu Berlin den 10. März 1880.
	        
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