— 169 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— N 15. —
(Nr. 8704.) Gesetz) betreffend die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung
des Staates bei mehreren Privateisenbahn-Unternehmungen. Vom 9. März
1880.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
*
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zum Bau
1) einer Eisenbahn von Erfurt nach Grimmenthal und „Mtschenhausen
die Summe ddddnnnnnnn . .. .. . .. . . . ... 250 000 Mark,
2) einer Eisenbahn von Güldenboden nach Mohrungen
die Summe . ... .. . . . .. .... .. .. . . . . . . . . . . . 2730 000
und von Mohrungen nach Allenstein die Summe
n.......................................... 2 454 000
3) einer Eisenbahn von WMorienburg über Marienwerder
und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach
Culm die Summe voooo 9250 000
4) einer Eisenbahn von Schneidemühl nach Deutsch-
Crone die Summe doddoddo. 706 000
5) einer Eisenbahn von Hirschberg nach Schmiedeberg
dieSummevon·.........··................... 571000
6) einer Eisenbahn von Walburg nach Großalmerode
die Summe . .. . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 687 000
7) einer Eisenbahn von Emden über Norden nach der
Oldenburgischen Landesgrenze in der Richtung auf
Jever nebst Abzweigung von Georgsheil nach Aurich
die Summe dnnnny 4 000 000
8) ainer Eisenbahn von Reil nach Traben die Summe
.......................................... 821 800
9) ei Eisenbahn von Wengerohr nach Bernaastel
die Summe von . ... ... . .. . .. ..... . .. . ... . . ... 950 550
zusannnen. . . . . 49 420 350 Mark
zu verwenden.
Ges. Samml. 1880. (Nr. 8704.) 30
Aubgegeben zu Berlin den 10. März 1880.