— 279 —
von der Königlich Preußischen Regierung:
der Geheime Regierungsrath, Kreishauptmann Vezin in Osna—
rück un
der Regierungs= und Baurath Grahn daselbst
u Kommissarien ernannt, welche unter Vorbehalt der Ratifikation die nachstehende
Vereinbarung getroffen haben:
S. 1.
Die Hoheitsgrenze, welche gegenwärtig durch die Mitte der kleinen Hase
von dem Punkte der Einmündung des Hengelager Grabens an abwärts bis
an das Grundstück des Friedrich Eppens an der linken Seite der kleinen Hase
ebildet wird, wie auf der diesem Vertrage anliegenden Karte zwischen den Buch-
aben A und B durch eine schwarzpunktirte Linie bezeichnet ist, wird nach aus-
geführter Begradigung der kleinen Hase, wie solche auf dieser Karte mit roth
ausgezogenen Linien zwischen den Buchstaben C und B angegeben ist, in folgender
Weise abgeändert:
a) von dem Punkte A, wo der Hengelager Graben in die jetige kleine
Hase einmündet, wird der Hengelager Graben an der Ostseite des
isenbahndammes bis zu dem neuen Flußbette der kleinen Hase in der
raden Richtung auf den Punkt I) verlängert und bildet dann die
itte des verlängerten Hengelager Grabens vom Punkte X bis zum
Punkte D in der Mitte des neuen Flußbettes der Hase die Hoheitsgrenze;
b) vom Punkte ID) folgt die neue Hoheitsgrenze der Mitte des begradigten
Flußbettes, bis sie beim Punkte B mit der jetzigen Hoheitsgrenze zu-
sammenfällt.
S. 2.
Außerdem wird ausdrücklich anerkannt, daß die der Stadt Quakenbrück
eörige, an der rechten Seite der kleinen Hase und des Stumborger Baches
Hel ene, auf der Karte mit XI und XII bezeichnete Bullenwiese nebst Ufer,
welche bisher als zum Preußischen Hoheitsgebiete gehörig in Anspruch genommen
wurde, unter Oldenburgischer Hoheit belegen ist, und also hier, wie oberhalb und
unterhalb, die kleine und der Stumborger Bach die Hoheitsgrenze bilden.
g. 3.
Nach den Vereinbarungen in 9§.1 und 2 fallen also:
a) unter Preußische Hoheit vom Oldenburgischen Gebiete die Abschnitte
zwischen der jetzigen und neuen Landesgrenze, welche auf der Karte
mit I, III, V, VII und IX bezeichnet und zu 13 608 Quadratmeter
Größe angegeben sind;
b) unter Oldenburgische Hoheit von dem Preußischen Gebiete die Abschnitte
zwischen der jetzigen und neuen Landesgrenze Ia, II, IV, VI, VIII
und X, sowie die Bullenwiese XI und XII der Karte, zusammen groß
14 322 Quadratmeter.
(Tr. 8725.) · 49*