— 280 —
S. 4.
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage in Kraft, an welchem die Begra-
digung der kleinen Hase und die Verlängerung des Hengelager Grabens vollendet
und die neuen Flußläufe zum Zuge gebracht sind.
Die Grundsteuer von den im §. 3 genannten Grundstücken wird jedoch in
dem Jahre, in welchem die Vereinbarung in Kraft tritt, in der bisherigen Weise
unverändert forterhoben, und erst vom 1. Januar des darauf folgenden Jahres
an wird diese Grundsteuer abgeschrieben und in jedem der beiden Staaten für
das ihm zugefallene Hoheitsgebiet neu umgelegt und erhoben.
Urkundlich ist vorstehender Vertrag von den beiderseitigen Kommissarien in
zwei gleichlautenden Exemplaren unterzeichnet und besiegelt.
So geschehen zu Quakenbrück am 27. September 1876.
(L. S.) Ludwig Heinrich Melchior Hofmeister.
(L. S.) Johann Georg Wilhelm Nienburg.
(L. S.) Sixt Philipp Ludwig Vezin.
(L. S.) George Heinrich Friedrich Karl Grahn.
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der
Ratifikations-Urkunden am 14. Mai 1880 bewirkt worden.
Berlin, den 18. Juni 1880.
Der Minister der Der Der Der Minister für Land-
auswärtigen Minister Finanz= wirthschaft, Domainen
Angelegenheiten. des Innern. minister. und Forsten.
Im Auftrage: In Vertretung: Im Auftrage: Im Auftrage:
v. Philipsborn. Starke. Burghart. Marcard.