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erkannt wird, so wird bemerkt, daß die Verabredung im §F. 10 des Staatsvertrages
über die Feststellung der Hoheitsgrenze im Hahnenmoore vom 27. Januar 1873),
desen Ratifikation wegen der Verhandlungen über die Revision des Gr. Arken-
städter Vertrages ausgesetzt ist, hinfällig geworden ist und dort ausfällt.
So geschehen wie oben.
(L. S.) Ludwig Heinrich Melchior Hofmeister.
(L. S.) Johann Georg Wilhelm Nienburg.
(L. S.) Sixrt Philipp Ludwig Vezin.
(L. S.) George Heinrich Friedrich Karl Grahn.
(Nr. 8726.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Juli 1880, betreffend die Verlegung des Sitzes des
Königlichen Eisenbahnbetriebsamtes Verlin (Berliner Nordbahn) nach Stral-
sund am I. Oktober 1880.
A##% Ihren Bericht vom 1. Juli d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß
das auf Grund Meines Erlasses vom 21. Februar d. J. (Gesetz= Samml. S. 49)
errichtete, von der Eisenbahndirektion zu Berlin ressortirende Eisenbahnbetriebsamt
für die Verwaltung der Berliner Nordbahn am 1. Oktober 1880 von Berlin
nach Stralsund verlegt wird.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Bad Ems, den 5. Juli 1880.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.