Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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.....  Al.  Serie  ..  ...  M  ....
–  ter  Zinskupon
für  die
Stammaktie  Litt.  B  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft
W  .
.....  MarkhatJnhabcrdicscsKuponövomabaus
der.....................  zuCölnoderdcr.....................  zu  Aachen

oder  den  zu  Berlin  oder  dern  .  .  .  ..  zu
Frankfurt  a.  M.  zu  erheben.  Dieser  Kupon  wird  ungültig  und  werthlos,  wenn
er  tuicht  binnen  vier  Jahren  nach  dem  Fälligkeitstermine  zur  Zahlung  präsentirt
  wird.

(Trockener  Stempel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)

Talon

zu  der
Stammaktie  Litt.  B  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft
*

Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  vom  .......  .  .  ..
.....  abbeidcr·uBcrlindic....1tSeriederZinökuponsfürdieJahre18..bis.....
  ,  soecrn  nichtvondethnhaberderAktic
bei  der  unterzeichneten  Behörde  rechtzeitig  Widerspruch  erhoben  wird,  in  welchem
Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  an  den  Inhaber  der  Aktie  erfolgt.

..........  ,den..tm18..

(Trockener  Stempel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)

(Xr.  8686.)