Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

XIV 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1882. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1882. 
20. Febr. 
23. — 
27. — 
27. — 
1. März. 
1882. 
28. April. 
10. März. 
28. April. 
12. Mai. 
29. März. 
12. Mai. 
24. April. 
1 
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5. Mai. 
  
  
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussee- 
geldes an den Kreis Warendorf auf der 
von demselben zu erbauenden Chaussee von 
Freckenhorst nach Westkirchen. 
Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 
des Grundbuchs für den Bezirk des Amts- 
gerichts Fallersleben und für einen Theil der 
Bezirke der Amtsgerichte Gifhorn und Münder. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 
lautender Anleihescheine der Stadt Trebbin 
zum Betrage von 100 200 Mark. 
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf 
den Inhaber lautender Kreisanleihescheine 
des Kreises Ortelsburg bis zum Betrage von 
156 000 Mark Neichswährung. 
Statut für die Entwässerungsgenossenschaft 
der IlmenauNiederung. 
Gesetz, betr. die Ablösung der au die Stadt 
Berlin für Uebernahmeder fiskalischen Straßen- 
und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden 
Rente. 
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die 
evangelische Kirchenverfassung in den acht 
älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 
1876 (Gesetz Samml. S. 125). 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent. 
eignungsrechts an den Kommunalverband 
der Hohenzollernschen Lande bezüglich der 
zur Korrektion der unmittelbaren Landstraßen 
von Haigerloch nach Rangendingen, von Beringen- 
dorf nach Benzingen und von Sigmaringen 
nach Krauchenwies erforderlichen Grundstücke. 
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf 
den Inhaber lautender Anleibescheine der 
Stadt Wülfrath bis zum Betrage von 
200 000 Mark Reichswährung. 
Vertrag, betr. den Urbergang des Berlin-An- 
haltischen Eisenbahnunternehmens auf den 
Staat. 
  
EGu 
  
8834. 
8863. 
  
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NJ 
— 
128. 
Nr. 6. 
13.
	        
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