Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

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Für den Fall, daß, nachdem ein solches Tauereiunternehmen in Wirksamkeit 
getreten ist, sich für dessen Betrieb das Bedürfniß für Erweiterung der Schleusen- 
bassins zur Durchführung ganzer Schleppzüge herausstellen sollte, wird die Preußische 
Regierung diese Erweiterung aus Preußischen Staatsfonds bewirken. 
Gegenwärtiges Protokoll soll ohne besondere Ratifikation als durch den 
Austausch der Ratifikationen der heutigen Uebereinkunft, auf welche es Bezug 
hat, von den betheiligten Regierungen genehmigt und bestätigt angesehen werden. 
Geschehen wie oben. 
Gr. v. Hatzfeldt. 
Frhr. v. Ragesfeldt. 
Frhr. v. Türckheim. 
Neidhardt. 
Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat zu Berlin am 24. Mätz d. J. stattgefunden. 
 
	        
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