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die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichts-
behörden ꝛc. (Gesetz- Samml. S. 297).
C. 159.
Mit dem Tage des Inkrafttretens des gegenwärtigen Gesetzes treten alle
mit demselben im Widerspruche stehenden Bestimmungen außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Gastein, den 30. Juli 1883.
(#. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg.
v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Hatzfeldt.
Inhalt.
Erster Titel. Grundlagen der Organisation. . . . .. . . . . . . . . . . . §. 1 bis 7.
Zweiter Titel. Verwaltungsbehörden.
I. Abschnitt. Provinzialbehördeean . ... . . . .. 8. 8 bis 16.
II. - Bezirksbehörden §S. 17 bis 35.
III. " Kreisbehördin .. . . . . . . . . S. 36 bis 40.
IV. - Behörden für den Stadtkreis Berlin ............. §S 41 bis 47.
V. - StellungderBehörden........................ §§. 48 und 49.
Dritter Titel. Verfahren.
I. Abschnitt. Allgemeine Vorschrifen ... §§. 50 bis 60.
II. Verwaltungsstreitverfahren SS. 61 bis 114.
III. - Beschlußvcrfahrcn.......·.................... SS. 115 bis 126.
Vierter Titel. Rechtsmittel gegen polizeiliche Verfügungen. 88. 127 bis 131.
Fünfter Titel. JZwangsbefugnise .. . . . . ... g8. 132 bis 135.
Sechster Titel. Polizeiverordnungsrecct . .. . . ... W. 136 bis 145.
Siebenter Titel. Uebergangs. und Schlußbestimmungen 88. 146 bis 159.
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