Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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Uebertrag  .  372  055  352  Mark  50  Pf.,

b)  18  450  000  Mark  Stammektien  der
Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft  in
Staatsschuldverschreibungen  derselben  Anleihe
  zum  Betrage  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  42  435  000  -  —

herbeizuführen  und  zu  diesem  Jweck  Staatsschuldverschreibungen
  zu  dem  darstellbaren  Betragevon...........................
  414  490  500  Mark  —  Pf.,

 

sowie
2)  nach  Maßgabe  des  im  §.  1  sub  6  gedachten
Vertrages  Staatsschuldverschreibungen  zum  Betrage
  dooonnna  ...  13  000  O00  —

mithin  Staatsschuldverschreibungen  der  4prozentigen
konsolidirten  Anleihe  zu  dem  Gesammtbetrage  von.  427  490  500  Mark  —  M.
auszugeben.

 

g.  3.
Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,

in  Gemäßheit  der  im  §.  1  sub  1  bis  3  und  5  gedachten  Verträge  die
Mittel  zur  Deckung
1)  der  den  Aktionären  der  Oberschlesischen  Eisenbahngesellschaft
  zu  gewährenden  baaren  Zuzahlung
  ooooa  .  .  .  .  .  ..  4228  500  Mark,
2)  der  den  Aktionären  der  Breslau-Schweidnitz-Freiburger
  Eisenbahngesellschaft  zu  gewährenden
baaren  Zuzahlung  0n  1  912  500
3)  der  den  Inhabern  von  Stammaktien  und
Prioritäts-Stammaktien  der  Rechte-Oder--Ufer-Eisenbahngesellschaft
  zu  gewährenden  baaren  Zuzahlung
  o0dna  ...  2  250  000
4)  der  den  Aktionären  der  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft
  zu  gewährenden  baaren  Zuzahlung  von  553  500

also  insgesammt  von  .  8  944  500  Mark

aus  den  Reserve=  und  Selbstversicherungsfonds  beziehungsweise  aus  den  Erneuerungsfonds
  der  im  §.  1  bezeichneten  Eisenbahngesellschaften,  sobald  diese  Fonds  dem
Staate  zugefallen  sein  werden,  zu  entnehmen.
Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  und  der  Finanzminister  werden
ermächtigt,  bei  dem  Umtausch  von  Aktien  in  Staatsschuldverschreibungen,  sofern
(Tr.  8970.)  4