Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1884. 
  
Datum unsgegeben 
des 
Gesetzes 2c. 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1883. 
19. Dezbr. 
24. — 
24. — 
31. — 
1884. 
3. Janr. 
  
1884. 
19. Mai. 
27. Febr. 
16. März. 
19. — 
22. Janr. 
2. April. 
Ges. Samml. 1884. 
Vertrag, betr. den Uebergang der dem Groß.- 
herzogthum Mecklenburg= Schwerin an dem 
Berlin Hamburger Eisenbahnunter- 
nehmen zustebenden finanziellen Betheiligung 
auf den Preußischen Staat. 
Vertrag zwischen Preußen und Hamburg, 
betr. den Uebergang des Eigenthums beziehungs.- 
weise der Verwaltung und des Betriebes der 
Hamburgischen Eisenbahnen auf den 
Preußischen Staat. 
Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklen- 
burg-Schwerin, betr. die zur Zeit dem 
Berlin= Hamburger Eisenbahnunternehmen an- 
gehörigen, im Mecklenburg Schwerinschen 
Staatsgebiete belegenen Eisenbahnen. 
Staatsvertrag zwischen Preußen und Ham- 
burg, betr. die im Hamburgischen Staats- 
gebiete belegenen Eisenbahnen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Gemeinde Lahrbach 
im Kreise Gersfeld für die zur Verlegung der 
im Orte Lahrbach belegenen Strecke des von 
Nüsterrasen nach der Rhönstraße zwischen Hilders 
und Tann führenden Landweges erforderlichen 
Grundstücke. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 
lautender Kreisanleihescheine des Kreises 
Sangerhausen im Betrage von 500000 Mark. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 
lautender Anleihescheine V. Emission der 
Stadt Essen im Betrage von 2 000 000 Mark. 
Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes 
vom 1. Juli 1883, betr. Abänderung der 
Gewerbeordnung. 
Allerh. Erlaß, betr. die Genehmigung eines Nach- 
trags zu dem Statute der Central-Land- 
schaft für die Preußischen Staaten vom 
21. Mai 1873. 
  
  
  
8990. 
(Anl.) 
8990. 
(Anl.) 
8990. 
(Aul.) 
8990. 
(Anl.) 
8969. 
  
143-144. 
167-170. 
171-175. 
66. 
Nr. 6. 
76. 
Nr. 4. 
80. 
Nr. 1. 
7-9. 
104. 
Nr. 2.
	        
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