Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1885.

XIX

 

 

Datum  geusgegeben  Nr.  Nr.
des  zu  Inhalt.  des  des  Seite.

Gesetzes  2c|Berlin.  Stücks.  Gesetzes.

1885.  1885.

20.  April.  8.  August.]  Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  30.  —  314.
lautender  Stadtanleihescheine  der  Stadt  Nr.  1.
Charlottenburg  im  Betrage  von  6  000  000
Mark.

22.  —  16.  Mai.  JVerordnung,  betr.  die  Tagegelder  von  Be-  18.  9056  125.
amten  der  Lokalverwaltung  der  Zölle  und
indirekten  Steuern.

22.  —  15.  Juni.]  Privilegium  wegen  eventueller  Ausfertigung  auf  22.  —  174.
den  Inhaber  lautender  Anleihescheine  der  Nr.  8.
Gemeinde  Neu  Weißensee  im  Kreise  Niederbarnim
  bis  zum  Betrage  von  250  000  Mark
Reichswährung.

22.  —  4.  Juli.  Statut  für  die  Kämmersdorfer  Entwässe-  27.  —  287.
rungsgenossenschaft  im  Landkreise  Elbing.  Nr.  2.

27.  —  22.  Mai.  Gesetz  zur  Ergänzung  des  §.  7  des  Gesetzes  über  19.  9058.  127.
die  allgemeine  Landesverwaltung  vom
30.  Juli  1883.

1.  Mai.  25.  Juni.]  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  24.  —  192.
lautender  Obligationen  der  Stadt  Eschwege  Nr.  5.
im  Betrage  von  200  000  Mark.

2.  —  25.  —  Statut  für  die  Ent-  und  Bewässerungs.  24.  —  192.
genossenschaft  zu  Nachtsheim  im  Kreise  Nr.  6.
Mayen.

4.  —  4.  Juli.  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  des  dritten  27  —  287.
Regulativs  über  die  erweiterte  Wirksamkeit  des  Nr.  3.
neuen  landschaftlichen  Kreditvereins
für  die  Provinz  Posen  durch  Emission
34  prozentiger  Pfandbriefe.

4.  —  4.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent.  27  —  288.
eignungsrechts  an  die  Genossenschaft  zur  Ent-  Ar.  4.
wässerung  des  Moorschleusenpotts  zu
Breitenberg  im  Kreise  Steinburg  bezüglich
der  zur  Verlegung  ihrer  Windschöpfinühle  und
Herstellung  eines  neuen  Mahlbusens  erforderlichen
  Grundstücke.

 

 

 

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