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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 1. —
(Nr. 9103.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Dezember 1885, betreffend die Presbyterial- und
Synodalordnung für die evangelischen Kirchengemeinschaften (die reformirte,
die lutherische und die unirte) im Bezirke des Konsistoriums zu Caseel.
A# Ihren Bericht vom 10. d. M. habe Ich, nach Anhörung der zufolge Meines
Erlasses vom 23. Juli 1884 berufenen außerordentlichen Synode für die evan-
gelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks Cassel, der als Anlage beifolgenden
Pretyterial. und Synodalordnung für die evangelischen Kirchengemeinschaften
(die reformirte, die lutherische und die unirte) im Bezirke des Konsistoriums zu
Cassel kraft der Mir als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zustehenden
Befugnisse Meine Sanktion ertbeilt und verkünde dieselbe als kirchliche Ordnung.
Die dadurch bewirkten Aenderungen beschränken sich auf die kirchliche Verfassung.
Der Bekenntnißstand in den genannten Kirchengemeinschaften und in den dazu
gehörenden Gemeinden wird durch die Ordnung, wie Ich ausdrücklich erkläre, nicht
berührt und eine Aenderung dieses Bekenntnißstandes damit in keiner Weise bezweckt.
Mit innigem Danke gegen Gott erflehe Ich Seinen Segen, daß Er auch diese
Ordnung wolle wirken lassen zum Heil der durch sie verbundenen Kirchengemein-
schaften, daß in ihr und durch sie christlicher Sinn und Wandel belebt, Sein
Reich auf Erden erbaut und das Wachsthum der Glaubens= und Liebesgemeinschaft
efördert werde zum Preise Seines heiligen Namens. Mit der Ausführung der
Preebhterull. und Spnodalordnung ist, soweit dieselbe nicht zu ihrer Regelung
vorab noch einer Mitwirkung der Landesgesetzgebung bedarf, vorzugehen und
beauftrage Ich Sie, unter Benehmung mit dem Konsistorium zu Cassel, das
Weitere zu veranlassen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Dezember 1885.
Wilhelm.
v. Goßler.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Ges. Samml. 1886. (Nr. 9103.) 1
Ausgegeben zu Berlin den 6 Januar 1886.