Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

  
  
IV Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1886. 
Datum Ausgegeben Nr. Nr. 
□ . 
des zu Inhalt. des des Seite. 
Gesetzes 2c.] Berlin. Stücks. Gesetzes. 
1885. 1886. 
14. Oktbr.6. Janr. Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 2. — 30. 
eignungsrechts, sowie des Rechts zur Nr. 3. 
Chausseegelderhebung an den Kreis Grim- 
men bezüglich der von demselben zu bauenden 
Chaussee von Grimmen nach dem Bahnhofe 
Miltzow der Stralsund-Pasewalker Eisenbahn. 
14. — 6. — rivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 2. — 30. 
lautender Kreisanleihescheine des Kreises Nr. 4. 
Grimmen im Betrage von 150 000 Mark. 
14. — 18. — Allerh. Erlaß, betr. die Gültigkeit des der 3. — 32. 
National. Hypotheken Kreditgesellschaft, Nr. 1. 
eingetragene Genossenschaft zu Stettin, unter 
dem 30. Oktober 1871 ertheilten Allerhöchsten 
Privilegiums zur Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Pfandbriefe auch bei den durch den 
zweiten Nachtrag zum revidirten Gesellschafts- 
statut getroffenen Abänderungen. 
16. — 19. Febr.Statut für die Eutwässerungsgenossenschaft 4. — 36. 
zu Strotzbüsch im Kreise Daun. Nr. 4. 
19. — 16. April. Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Jins- 11. — 115. 
fußes der von dem Kreise Cammin auf Grund Nr. 1. 
des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. No- 
vember 1854 und des Allerhöchsten Erlasses 
vom 258. August 1961 aufgenommenen An- 
leihen von 4 auf 4 Prozent. 
21. — 10. März. Allerh. Erlaß, betr. die Genehmigung des ab. 5. — 40. 
geänderten Gesellschaftsstatuts der Frankfurter Nr. 1. 
Hypothekenbank. 
26. — 19. Febr. Allerh. Erlaß, betr. die fernere Gültigkeit des der 4. — 36. 
Pommerschen Hypotheken-Aktienbank Nr. 5 
zu Cöslin unter dem l. Oktober 1866 er. 
theilten Privilegiums zur Ausgabe auf den 
Inhaber lautender Hypothekenbriefe auch unter 
den durch den 7. Nachtrag zum Statut ge- 
troffenen Abänderungen. 
26. — I!8. März.] Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 6. — 43. 
Nr. 1 
  
lautender Anleihescheine des Provinzial. 
verbandes der Provinz Ostpreußen bis zum 
Betrage von 20 000 000 Mark. 
  
  
  
 
	        
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