Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

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(Xr. 9109.) Allerhöchster Erlaß vom 8. März 1886, betreffend Auflösung der Königlichen 
Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn zu Braunschweig, anderweite 
Abgrenzung einzelner Eisenbahn - Direktionsbezirke und Errichtung eines Be- 
triebsamtes in Braunschweig. 
A## Ihren Bericht vom 3. Mätz d. J. bestimme Ich: 
A. zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1885, betreffend 
den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat 
(Gesetz-Samml. S. 11 ff.): daß vom 1. April d. J. ab 
I. die durch Meinen Erlaß vom 9. März 1885 (Gesetz-Samml. S. 62) 
für die Verwaltung des Braunschweigischen Eisenbahnunternehmens 
unter der Firma: „Königliche Direktion der Braunschweigischen Eisen- 
bahn“ in Braunschweig eingesetzte Behörde wieder aufgelöst wird, 
II. 
— 
die zu dem Braunschweigischen Eisenbahnunternehmen gehörenden Strecken: 
1) Braunschweig—Jerxheim—Oschersleben, Braunschweig— Helmstedt, 
Verbindungsbahn bei Braunschweig, Wolfenbüttel-Börssum—Harz- 
burg, Helmstedt—Jerrheim-Börssum—-Seesen-Holzminden—Landes- 
grenze, Büddenstedt-Trendelbusch, Neuekrug—-Goslar, Goslar—-Grau- 
hof und Seesen—Gittelde-Landesgrenze, sowie die von der Braun- 
schweigischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke Goslar—Vienen- 
burg des Eisenbahn-Direktionsbezirks Hannover, 
2) Braunschweig—Landesgrenze bei Vechelde, Salzderhelden —Einbeck 
und Einbeck—Dassel, 
zu 1 mit den zum Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg, 
zu 2 mit den zum Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Hannover 
gehörenden Linien 
zu einer gemeinsamen Verwaltung vereinigt werden, 
III. im Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg und von derselben 
ressortirend ein Königliches Eisenbahn-Betriebsamt mit dem Sitze in 
Braunschweig errichtet wird, welches in Angelegenheiten der ihm über- 
tragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Be- 
hörde haben soll; 
B. in Abänderung Meines Erlasses vom 23. Februar 1881 (Gesetz= 
Samml. S. 34): daß vom I. April d. J. ab die zum Bezirk der Eisen- 
bahn-Direktion zu Hanmover gehörenden, zur Zeit für Rechnung dieser Be- 
hörde von der Eisenbahn-Direktion zu Altona betriebenen Bahnhofsanlagen 
in Hamburg nebst der Strecke Hamburg—Harburg (Süderelbbrücke) von 
diesem Bezirk abgetrennt und dem Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Altona 
zugetheilt werden
	        
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