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C. in Abänderung Meines Erlasses vom 1. Juni 1883 (Gesetz—
Sammt. S. 100) beziehungsweise 15. März 1880 (Gesetz-Samml.
S. 224), daß:
I. die zur Zeit noch im Bau befindliche Theilstrecke Münster-Rheda der
dem Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Hannover einverleibten Linie
Münster-Rheda-Lippstadt nach ihrer Betriebseröffnung aus dem Bezirk
dieser Behörde ausgeschieden und mit dem Bezirk der Eisenbahn-Direk-
tion (rechtsrheinischen) zu Cöln vereinigt,
II. die Verwaltung und Betriebsleitung der gleichfalls noch im Bau be-
findlichen Theilstrecke Feudingen-Laasphe der dem Eisenbahn-Direktions-
bezirk Elberfeld zugetheilten Linie Hilchenbach—Erndtebrück-Lagsphe von
ihrer Betriebseröffnung ab bis zum Beginn desjenigen Rechnungsjahres,
in welchem der Betrieb auf der ganzen Strecke bis Hilchenbach eröffnet
werden wird, der Eisenbahn-Direktion zu Hannover übertragen, und
zu diesem Zeitpunkte, in welchem die Strecke Feudingen—Laasphe in den
Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld zurücktritt,
III. auch die der Eisenbahn-Direktion zu Hannover unterstellte Linie Cölbe—
Laasphe aus dem Bezirk dieser Behörde ausgeschieden und mit dem
Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld vereinigt wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 8. März 1886.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiren.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) das Allerhöchste Privilegium vom 26. Oktober 1885 wegen Ausfertigung
auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Provinzialverbandes der
Provinz Ostpreußen bis zum Betrage von 20000 000 Mark durch
Extrabeilagen der Amtsblätter
der Königl. Regierung zu Königsberg, Jahrgang 1886 Nr. 8, aus-
gegeben den 25. Februar 1886,
der Königl. Regierung zu 5* Jahrgang 1886 Nr. 9, aus-
gegeben den 3. März 1
2) das Allerhöchste Privilegium vom 6% ##un- 1886 wegen eventueller Aus-
fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Allenstein
(Nr. ö109.)