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1873 bis ı882 einen Kostenaufwand von 218437500 Mk. in Aussicht.
Davon wurden bis einschließlich 1882/83 212162059 Mk.
bewilligt und 198680664 Mk. verwendet. Am ı. Juli 1883 waren
an Schiffen vorhanden sieben Panzerfregatten und fünf Panzerkorvetten,
26 Kreuzer, 32 Küstenverteidigungsfahrzeuge und ı7
Schulschiffe. An der Herstellung der Neu- und Ersatzbauten
innerhalb dieser Zeit waren ausländische Privatwerften nur noch
in ganz bescheidenem Maße beteiligt.
Achtes Kapitel.
Verwendungen aus der Kriegsentschädigung.
Die gewaltigen weltgeschichtlichen Ereignisse, die dem
deutschen Volk die Einheit, den Kaiser und das »Vollparlament«
gegeben hatten, waren naturgemäß auch von wesentlichem Einfluß
auf die Aufgaben, die dem letzteren zunächst erwuchsen. Die
Tätigkeit des ersten deutschen Reichstages erstreckte sich vor
allem auf die Regelung der neuen Beziehungen zwischen Nord
und Süd, zwischen dem Reiche und Elsaß-Lothringen, auf die Beseitigung
der Wunden, die der Krieg auch dem Sieger geschlagen
hatte und auf die Fortführung der vom Norddeutschen Bunde
bereits begonnenen wirtschaftlichen und politischen Gesetzgebung.
Viele dieser gesetzgeberischen Maßnahmen hatten auch eine finanzielle
Seite. Die Verwendung der Kriegsentschädigung stellte
allein schon eine Reihe großer finanzpolitischer Aufgaben.
Der Friede war noch nicht geschlossen, da legte die Regierung
bereits ein Militärpensionsgesetz vor, das eine höhere
Bemessung der Kriegs- und Friedenspensionen vorsaht). von Roon
leitete den Entwurf mit einer warmen Rede über Maß und Mittel
der Versorgung der Offiziere und Mannschaften und ihrer Hinterbliebenen
ein. Der auf ı3288 Taler bemessene jährliche Bedarf
sollte aus dem zur Führung des Krieges bestimmten Fonds vorschußweise
bestritten werden, bis ein entsprechender Teil der
Kriegsentschädigung durch besonderes Gesetz für diesen Zweck
bereitgestellt sein würde. Im Reichstag wurde eine “Irennung
der Kriegs- und Friedenspensionen angeregt in der Absicht, erstere
sofort und ausgiebig zu bemessen; dem aber widersetzte sich die
Regierung. Die Vorlage wurde daraufhin mit einigen, nicht unwesentlichen,
materiellen Verbesserungen angenommen.
!) Drucks. Nr. 96 und 194, I. Leg.-Per., I. Sess., 1871.