Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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oder außerhalb Landes, unterhalten will, welche der öffentlichen Sicherheit 
gefährlich sein könnten, und will, wenn ich erfahren sollte, daß in 
meiner Diözese oder anderswo Anschläge gemacht werden, die zum 
Nachtheil des Staates gereichen könnten, hiervon Seiner Königlichen 
Majestät Anzeige machen. Ich verspreche, dieses Alles um so un- 
verbrüchlicher zu halten, als ich gewiß bin, daß ich mich durch den 
Eid, welchen ich Seiner Päpstlichen Heiligkeit und der Kirche geleistet 
habe, zu Nichts verpflichte, was dem Eide der Treue und Unterthänig- 
keit gegen Seine Königliche Majestät entgegen sein könne. Alles dieses 
schwöre ich, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium. 
Amenl! 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 13. Februar 1887. 
. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. 
v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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