Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  10.  #—

 

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Ministeriums  der  geistlichen,
Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten,  S.  75.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung
  des  Ranges  der  Räthe  dritter  Klasse  an  die  Ober-Präsidialräthe,  S.  v#.  —  Verfügung  des
Juslizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts
Stade,  S.  70.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  w.,  S.  76.

 

(Nr.  9268.)  Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des
Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten
Vom  3.  April  1888.

Wir  Friedrich,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ec.
verordnen  auf  Grund  der  89.  3,  7,  8  und  14  des  Gesetzes,  betressend  die
Kautionen  der  Staatsbeamten,  vom  26.  März  1873  (Gesetz-Samml.  S.  125),
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Den  zur  Kautionsleistung  verpflichteten  Beamtenklassen  aus  dem  Bereiche
des  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten
tritt  hinzu:

„der  Direktions-Sekretär  der  Ritter-Akademie  und  des  St.  Johannmis-Stifts
  zu  Liegnitz  als  Vertreter  des  Rendanten  der  Anstalt“.

Die  Höhe  der  von  dem  Inhaber  dieser  Stelle  zu  leistenden  Amtskaution
wird  auf  1200  Mark,  geschrieben:  „Eintausendzweihundert  Mark“  festgesetzt.

Im  Uebrigen  finden  die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  10.  Juli  1874,
betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Staatsministeriums
und  des  Finanzministeriums  (Gesetz-Samml.  S.  260),  Anwendung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Charlottenburg,  den  3.  April  1888.

(L.  S.)  Friedrich.

v.  Goßler.  v.  Scholz.

Ges.  Samml.  1888.  (Nr.  9268—9270.)  16

Ausgegeben  zu  Berlin  den  2.  Mai  1888.