Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Geset=  Sammlung
für.  die
Königlichen  Preußischen  Stagten.

 

No.  3.

 

(No.  639.)  Bekanntmachung  vom  15ten  Februar  1821.,  daß  die  Piaster  in  den  Staatskassen
  fernerhin  nicht  mehr  angenommen  werden  sollen.

D  die  Bekanntmachung  vom  17t#en  Juli  1813.  (Gesetzsammlung  S.  o.)
ist  die  Annahme  der  Piaster  in  den  Staatskassen  zum  Werthe  von  1  Rechlr.
lo  g  r.  6  Pf.  gestattet  worden.  Da  gegenwärtig  die  Gründe  nicht  mehr  vorhanden
  sind,  welche  diese  Anordnung  damals  rechtfertigten,  so  wird  solche  hierdurch
  dergestalt  außer  Kraft  gesetzt,  daß  die  Piaster  fernerhin  in  den  Staatskassen
  nicht  angenommen  werden  dürfen.

Laybach,  den  Iöten  Februar  1821.

C.  Fürst  v.  Hardenberg.

 

Jebrgang  1821.  E  .[o.  640.)

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  15ten  März  1821.)